Vermieter-AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Castello Fai“

Vermieter: Ingrid van Skyhawk, c/o MDC Management#164, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche können Sie über die Online-Buchungsanfrage eingeben oder schriftlich über die E-Mail-Adresse an uns richten.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) rechtskräftig. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von drei Bankarbeitstagen bei uns eingegangen sein erachten wir ihren Buchungswunsch für hinfällig und stornieren ihre Reservierung.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen (z.B. weniger als 30 Tage vor Anreise) sofort nach Rechnungserhalt. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von €15,00 an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.

Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, über unser Online-Buchungssystem auch Kreditkarten. Bei Kreditkartenzahlung wird bei Buchung der endfällige Betrag als Reservation auf der angegebenen Kreditkarte geblockt.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des „Castello Fai“ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns die geschätzte Anreisezeit ca. 1-2 Tage vor Anreise mit. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Sie erhalten eine oder mehrere Schlüsselkarten für den Zugang zu ihrer Ferienwohnung. Diese werden ihnen entweder persönlich bei Anreise übergeben oder in einem Schlüsseltresor deponiert. Die Kombination für diesen Tresor erhalten Sie vor ihrer Anreise per E-Mail.

Pro verlorene Schlüsselkarte berechnen wir €10,00. Für verlorene Schlüssel sind je nach Schließung €100,00 bzw. €150,00 fällig, da die Zylinder getauscht werden müssen.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. ist zu reinigen und einzuräumen und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Schlüsselkarten und eventuell ausgegebene Schlüssel sind auf dem Esstisch oder im Schlüsseltresor zu deponieren.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete erfolgt grundsätzlich nicht.

§ 5 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.


Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht gestattet. Gästen, die mit Haustieren anreisen, wird kein Zugang zum Objekt gewährt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von €100,00 bis €500,00 Euro (je nach Aufwand) in Rechnung stellen.

§ 6 Pflichten des Mieters

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Sollten Sie statt der Doppelbetten zwei Einzelbetten benötigen, so teilen Sie uns dies bitte vorab mit, wir werden dann versuchen ihren Wunsch vorab umzusetzen.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

§ 7 Pflichten des Vermieters

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 8 Rücktritt durch den Mieter

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der gebuchten Rate und der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • Super-Spartarif: Keine Erstattung möglich.
  • Spartarif: Bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag vollständige Erstattung des vereinbarten Preises, danach keine Erstattung mehr möglich.
  • Standardtarif: Bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag vollständige Erstattung des vereinbarten Preises, danach keine Erstattung mehr möglich.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretender Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.


Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 10 Nutzung des Internetzugangs

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über LAN/WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des Zugangs zum Internet.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Internetzugang rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über den Internetzugang zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) WLAN-Zugangsdaten, LAN-Anschluss
Die WLAN-Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Das aktuelle WLAN-Password sowie der WLAN-Name wird auf den Glaspanels in der Ferienwohnung angezeigt. Das WLAN- Passwort wird regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, geändert. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
In fast allen Räumen stehen weiterhin Ethernet-Dosen für den Internetzugang über Kabel zur Verfügung.

(3) Gefahren der Internetnutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass nur der Zugang zum Internet ermöglicht wird, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internetzugangs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen können. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • Den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
    Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
  • Den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

  1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
  3. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von €100,00 bis €500,00 Euro (je nach Aufwand) in Rechnung stellen.
  4. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Außenbereich und auf den Terrassen erlaubt. Die Zigarettenkippen sind selbstständig zu entsorgen, hierfür sind ausreichend öffentliche Mülleimer in der Nähe vorhanden. Sie dürfen wegen der Geruchsbelästigung nicht in die Mülleimer in den Wohnungen gegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von €100,00 bis €500,00 Euro (je nach Aufwand) in Rechnung stellen.
  5. Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist Waschen über den Vermieter möglich. Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/Handtücher ist im Nord- oder Südgarten gestattet, hierfür ist in der Wohnung ein Wäscheständer deponiert.
  6. Das Ein- und/oder Anbringen von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch das Ein- und/oder Anbringen von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  7. Der Anbieter hat jederzeit ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes wird bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht genommen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 12 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung vor.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.